Mann positioniert Schild vor einer großen Cloud

Grundrecht auf Datenschutz.

Alle Menschen haben gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Briefverkehrs.

Sicherung der schutzwürdigen Interessen.

Der Schutzzweck besteht also nicht darin, Daten zu schützen, sondern die schutzwürdigen Interessen der Menschen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten sicherzustellen.

Wir unterstützen Unternehmen und Organisationen bei der Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS) gemäß den Anforderungen aus der DSGVO.

Mann mit Aktenordner vor einer großen Personal-Checkliste
Mann vor einem Schild, das eine abgearbeitete Checkliste überdeckt

Beratung und Audit.

Wir helfen Unternehmen und Organisationen durch Beratung und Unterstützung bei der Erstellung benötigter Dokumentationen und Prozesse sowie bei der Abwicklung von Datenschutzverletzungen inkl. der Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde. Dabei können wir auch auf Erfahrung mit Vereinen und im Sozial- und Gesundheitswesen sowie der Telemedizin zurückgreifen.

Durch Audits und Prüfungen von Prozessen, Dienstleistern, Datenverarbeitungen, uvm. tragen wir dazu bei, Ihr Datenschutzmanagement stetig weiterzuentwickeln.

Trainings und Vorträge.

Die Schulung und Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Arbeitsalltag stellt eine wesentliche rechtliche Anforderung dar.

Wir unterstützen Unternehmen und Organisationen mit der Abhaltung allgemeiner und auch individuell entwickelter bzw. angepasster Trainings. Damit sind Ihre Mitarbeiter bestens für den Arbeitsalltag gerüstet und können zusätzlich auch viel für ihren privaten Umgang mit persönlichen Informationen mitnehmen.

Frau präsentiert zwei Personen mehrere Diagramme auf großem Dashboard